Zielgleicher Gemeinsamer Unterricht  an der Albert-Schweitzer-Schule
 
Gemeinschafts-Hauptschule der Stadt Lüdenscheid

 
Inhalt

Einleitung

Organisationsrahmen des "Gemeinsamen Unterrichts" an der Albert-Schweitzer-Schule

Arbeit mit Erziehungsplänen

Unterrichtsformen im zielgleichen GU

Schulsozialarbeit

Arbeit mit Erziehungsberechtigten

Zusammenfassung

Verfasser

 
Einleitung
 
Zum Schuljahresbeginn 96/97 richtete das Schulamt für den Märkischen Kreis den gemeinsamen, zielgleichen Unterricht mit der Erich Kästner-Schule (Schule für Erziehungshilfe) an der Albert - Schweitzer - Hauptschule in Lüdenscheid ein und beauftragte die beteiligten Lehrkräfte mit der Entwicklung eines Konzeptes.

Auf Vorerfahrungen an anderen Schulen konnte nicht zurückgegriffen werden, was andererseits aber auch die Chance für eine individuelle konzeptionelle Lösung eröffnete.

Das vorliegende Konzept ist eine bereits überarbeitete Fassung, die bei jeglicher Änderung spezifischer Bedingungsfaktoren und Erfahrungen entsprechend angepaßt wird.

 
Organisationsrahmen des " Gemeinsamen Unterrichts "
an der Albert-Schweitzer Hauptschule
 

Räumliche Bedingungen

In vier Klassen verschiedener Jahrgangsstufen werden derzeit Haupt- und Sonderschülerschaft zusammen unterrichtet. Diese vier Klassen verfügen - wie im Erlaß vorgesehen - über eine Klassenfrequenz von Regelschulen zwischen 23 und 28. Die Raumgrößen entsprechen dem Raumprogramm, teilweise liegen sie etwas höher.

Die aktuelle Situation im gemeinsamen Unterricht macht aber deutlich, daß vor allem ausreichender Platz innerhalb eines Klassenraumes äußerst wichtig ist. Eine größere räumliche Distanz verhindert gegenseitige Störungen und gewährt dem Einzelnen mehr Schonraum. Beengtheit erleben Schüler/innen als Bedrängnis, gegen die sie mit störendem Verhalten protestieren. Aus diesem Grund wäre es zwingend notwendig, wenigstens die GU-Räume mit Einzeltischen auszustatten, um situativ und präventiv eine Reizüberflutung einzelner Schüler und Schülerinnen zu vermeiden. Für besonders reizempfindliche E-Schüler und E-Schülerinnen sollen – als kostenneutrale Zwischenlösung - einzelne Tische mit Trennelementen ausgestattet werden.

Da eine Vergrößerung der Klassenräume nicht möglich ist und die Forderung nach pädagogisch notwendigen, integrierten Differenzierungsräumen aus Kostengründen und bautechnisch nicht realisierbar erscheint, soll zumindest die Schülerzahl aller integrativ arbeitenden Klassen entsprechend den Maßgaben zum gemeinsamen Unterricht an Grundschulen gesenkt werden. Eine rechtsverbindliche Verordnung für die Festlegung der GU-Klassenstärken im Sek I – Bereich gibt es derzeit noch nicht, eine strategische Planung wird durch diesen Umstand zumindest erschwert.

Als Beispiel für eine Verbesserung der Unterrichtsqualität durch Reduzierung der Klassenstärke sei der Unterricht in Differenzierungsfächern im GU der Albert - Schweitzer - Hauptschule genannt. Dort herrscht wegen der niedrigeren Schülerzahl eine ruhigere Lehr- und Lernatmosphäre, die sich in höherem Lernzuwachs und verbessertem Lernverhalten ausdrückt. Diese Erfahrung unterstützt die Forderung aller Mitwirkungsgremien nach reduzierter Klassenstärke im Gemeinsamen Unterricht.

Zusätzliche Förderräume sind momentan für den GU nicht verfügbar, aber notwendig, um bei unmittelbarer Krisenintervention und in Einzel- und Kleingruppenförderung jederzeit effizientes und planbares pädagogisches Handeln zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden im Erd- und Obergeschoß je ein Raum umfunktioniert, der vorher als Lager für Reinigungsartikel diente. Diese Räume werden durch die Schüler/innen selbst gestaltet und von Lehrkräften und Sozialarbeitern genutzt. Wünschenswert wäre ein solcher Raum für jede Klasse mit gemeinsamem Unterricht.
 
Personelle Bedingungen
 
Für 16 Sonderschüler/innen stehen wöchentlich 28 Stunden zweier Sonderschullehrkräfte zur Verfügung. Rein rechnerisch hätte diese Zuweisung mit ca. 50 Wochenstunden deutlich höher ausfallen müssen, doch das zuständige Schulamt konnte – in Absprache mit dem Personalrat - aufgrund der angespannten Personalsituation der örtlichen Sonderschule für Erziehungshilfe keine weiteren Stunden zur Verfügung stellen.

Als Soforthilfe erhielt die Schule im Schuljahr 97/98 erstmals eine Stelle aus dem Kapitel Zeitbudget zugewiesen. Nach einer kurzen Einarbeitungsphase konnte die zugewiesene Lehrkraft die aufgetretenen Personaldefizite wenigstens z. T. kompensieren.

Im Schuljahr 96/97 standen 6 Stunden eines Sozialarbeiters zur Verfügung, für das laufende Schuljahr ist der Einsatz des Sozialarbeiters nach Bedarf geplant, geht aber effektiv nicht über das bisherige quantitative Maß hinaus. Dieser Umfang läßt lediglich eine unmittelbar notwendige Krisenintervention und symptomatische Behandlung zu, die in den meisten Fällen erforderliche systemische Familientherapie ist auf diesem Hintergrund nicht einmal ansatzweise leistbar.

Das Stundenkontingent der Sonderschullehrkräfte wird durch die Bündelung der E - Schüler/innen eines Jahrgangs in jeweils einer Klasse in der Regel zu Doppelbesetzungen genutzt.

Die Doppelbesetzung mit sonderpädagogischer Betreuung verteilt sich derzeit wie folgt:

Klasse 6b = 23 Schüler/innen (6 E-Sch.) 10 Std. Doppelbesetzung
Klasse 7a= 28 Schüler/innen (1 E-Sch.) 2 Std Doppelbesetzung
Klasse 8b = 23 Schüler/innen (6 E-Sch.) 8 Std. Doppelbesetzung
Klasse 9b = 20 Schüler/innen (3 E-Sch.) 6 Std. Doppelbesetzung

Die Verteilung dieser Doppelbesetzung konnte nicht ausschließlich nach sonderpädagogischen Gesichtspunkten der einzelnen Klassen vorgenommen werden, sondern richtete sich auch nach den Einsatzplänen dieser Lehrkräfte an ihren Stammschulen. Aus der Stelle Zeitbudget dienen wöchentlich zwei Stunden für Beratungsarbeit mit Schüler/innen, die übrigen 25 Stunden werden ebenfalls zur Doppelbesetzung genutzt.

 Nach Anhörung aller Schulmitwirkungsgremien stellte sich heraus, daß insbesondere die Elternschaft , aber auch Lehrkräfte und Schülerschaft massiv auf Doppelbesetzung im GU als pädagogische Notwendigkeit drängten. So wurden die restlichen Unterrichtsstunden weitgehend aus dem der Schule regulär zur Verfügung stehenden Stundenkontingent gedeckt, wohl wissend, daß diese Stunden an anderer Stelle fehlen.

 Eine durchgängige Doppelbesetzung begründet sich wie folgt:

    •  Eine zweite Lehrkraft betreut einzelne Schüler/innen im Klassenraum individuell.
    • Sie wirkt als Ruhepol, indem sie persönliche Zuwendung gibt.
    • Sie unterstützt Lernmotivation Einzelner durch individuelle Ansprache.
    • Sie unterstützt Verhaltenstraining Einzelner.
    • Sie nutzt Möglichkeiten innerer Differenzierung.
    • Sie gibt Rückmeldung zum Arbeitsverhalten der Gesamtgruppe.
    • Sie hat als Arbeitsschwerpunkt Arbeits- und Verhaltentraining der Geamtklasse im Kontext der Erziehungspläne
 
Sächliche Bedingungen
 
Es gibt keinen gesonderten Etat für Gemeinsamen Unterricht.

Im Schuljahr 97/98 hat die Erich Kästner - Schule aus ihrem Etat DM 2.000,- zur Verfügung gestellt. Notwendige Anschaffungen werden aus dem Etat der Hauptschule getätigt. Dieser Etat wurde für den GU nicht erhöht.

  Notwendige Anschaffungen sind - neben sonderpädagogischem Fördermaterial - auch Alltagsgegenstände, die Schüler/innen oft vergessen oder nicht haben (Hefte, Lineal, Stifte). Natürlich sind hier Elternhäuser gefordert. Die Erfahrung hat aber gezeigt, daß aus unterschiedlichen Gründen diese Voraussetzungen für Unterricht ständig nur unzureichend vorliegen, was sich als überdauernder Störfaktor erweist.

  Es wäre weiter erforderlich, einen Etat für die bestehenden Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung zu haben. Gerade hier kann - außerhalb des Stundenplanunterrichts - effektive sozial- und sonderpädagogische Betreuung ansetzen.
 
Rücksprachemodelle
 
  Den Sonder- und Klassenlehrkräften im GU stehen jeweils eine Entlastungsstunde für die vermehrten Rücksprachen zur Verfügung. Im Laufe des Vormittags gibt es über die Pausenzeiten hinaus keine gemeinsame Rücksprachemöglichkeit für alle Teilnehmer am GU. Dazu dienen regelmäßige monatliche Treffen an Nachmittagen. Hier nimmt auch der Sozialpädagoge teil. Klassenteams arrangieren Aussprachezeiten für sie betreffende Fragen in eigener Regie in ihrer disponiblen Arbeitszeit.

  An der Möglichkeit, Springstunden für Rücksprachen einzuplanen, wird noch gearbeitet. Das erweist sich als sehr schwierig, weil diesem Vorhaben überdurchschnittliche stundenplantechnische Einschränkungen entgegenstehen. So hat die Albert- Schweitzer-Hauptschule beispielsweise 21 Klassen, ist aber lediglich als zweizügige Schule mit entsprechendem Raumprogramm definiert.
 
 
Arbeit mit Erziehungsplänen
 
  Erziehungspläne definieren die Ziele und Einzelschritte verhaltensmodifikatorischer Intervention im GU, individuell abgestimmt für ein Kind oder eine Gruppe.

Sie sind in den Richtlinien der Sonderschule für Erziehungshilfe verankert und empfehlen sich ebenfalls in der Hauptschule. Sie bringen System ins erzieherische Handeln und sind Grundlage für Evaluation des Erziehungsprozesses. Auf dem Hintergrund von Beobachtungsdaten aller am Erziehungsprozeß beteiligten Personen beschreiben sie konkrete Fördermaßnahmen zu folgenden Gebieten:

  • sozialer Bereich
  • Persönlichkeitsbereich
  • außerschulischer Breich
  • schulischer Bereich
  • Motorik, Wahrnehmung, sprachliche und nonverbale Kompetenz.
Der betroffene Schüler nimmt in der Form am Erziehungsplan steuernd teil, daß er selbst seine Probleme benennt, Wege daraus aufzeigt und so erste Ansätze zur Verarbeitung in Selbstachtung findet. Diese Arbeit findet in ruhiger und entspannter Einzelbetreuung statt. Die anfänglich überwiegende Gesprächssteuerung durch die Lehrkraft verschiebt sich zunehmend auf das Kind.

Damit die Sonderschüler/innen durch ihre Erziehungspläne nicht ausgegrenzt werden, haben alle Klassenmitglieder der Klasse 7a Erziehungsplankarten mit ihren persönlichen, öffentlich selbst definierten Verhaltenszielen auf ihren Tischen aufgeklebt. Zur Bewußterhaltung machen sie täglich einen Vermerk zur Einhaltung; in anderen Lerngruppen findet dieser Prozeß wöchentlich in einer Gruppenevaluation statt. Gleichzeitig werden die Ziele aller auf einem Übersichtsplan in der Klasse ausgehängt.

Der Erziehungsplan im GU ist ein offener Prozeß, der nur die wichtigsten Bereiche der Verhaltensmodifikation abdeckt und alle sechs bis acht Wochen überarbeitet wird. Wo möglich werden korrelierende Unterrichtsinhalte zugeschaltet.

 
Unterrichtsformen im zielgleichen GU
 
  Offenen Unterrichtsformen kommt bei erziehungsschwierigen Kindern eine besondere Bedeutung zu. Einerseits sind sie mit der Disziplinorientierung frontalen Unterrichtsgeschehens überfordert und reagieren verstärkt mit Auffälligkeit, andererseits sind sie mit der notwendigen Selbststeuerung offenen Unterrichts ebenso überfordert. Unterrichtsformen haben sich deshalb an der psychischen Grunddisposition der Klassenmitglieder zu orientieren. Wieviel Offenheit, wieviel äußere Struktur brauchen sie?

Variationen der Wochenplanarbeit bieten die Chance, daß erziehungsschwierige Kinder in ihren Bedürfnissen angesprochen und an der Planung beteiligt werden können. Unter der Voraussetzung einer durchgängigen Doppelbesetzung und einer Klassenstärke >21 - auch zur Realisierung einer temporären äußeren Differenzierung - könnte eine Organisation der Wochenplanarbeit derart erfolgen, daß konkrete Erziehungs- und Lernziele aus individuellen Erziehungsplänen und schulspezifischen Lehrplänen jeweils einem Thema aus der Erfahrungswelt der Schüler zugeordnet werden.

Das zwischen Schülerschaft und Lehrkräften vereinbarte Wochenthema (regionale Ereignisse, historische Begebenheiten der näheren Umgebung usw.) steht als Leitthema über allen Unterrichtsaktivitäten. Dabei wird die Einbeziehung außerschulischer Lernorte, Freiarbeit und Projektarbeit angestrebt.

Eine solche übergreifende Wochenthematik bedarf im Vorfeld intensiver Abstimmung aller beteiligten Lehrkräfte und ist daher äußerst zeitintensiv. So erscheint sie derzeit - bei der ohnehin schon deutlich erhöhten Belastung der Lehrkräfte im GU - zunächst nur begrenzt einsetzbar.

Bei dieserart selbstgesteuertem Lernen können Schülerinnen und Schüler arbeitsökonomische Entscheidungen selbst treffen, geeignete Sozialformen auswählen und Zeit frei einteilen. Sie werden also im Sinne der Denkschrift "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" unterrichtet.

Bei der Umsetzung offener, schülerzentrierter Unterrichtsformen war jedoch insbesondere bei erziehungsschwierigen Kindern zu beobachten, daß sie mit diesen Entscheidungsmöglichkeiten schnell überfordert waren. In temporärer Einzelbetreuung müssen diese Fähigkeiten schrittweise angebahnt werden.

Ein Einsatz von individualisierenden und selbstbestimmenden Komponenten in Kombination mit regelmäßigen Reflexionsphasen kann darüber hinaus eine Isolierung der verhaltensauffälligen Kinder verhindern, die aufgrund ihres abweichenden und störenden Verhaltens im Klassenverband eher abgelehnt werden. Dabei erscheint es wichtig, daß die individuellen Lernvorgaben der Lehr- und Erziehungspläne durch Gemeinschaftsvorgaben immer wieder zusammengeführt werden.

Hier bieten gerade die offenen Unterrichtsformen reichlich Gelegenheit zu gemeinsamen Aktivitäten: bei ritualisierten Gesprächen, Festen, Feiern und besonders bei Präsentationen von gemeinsam geplanten Projekten, wenn möglich noch im Sozialverbund jahrgangsgemischter Lerngruppen.

  Zur Projektdurchführung kann ebenfalls auf das bisherige Konzept der ASHS zurückgegriffen werden. Bei der Planung muß unter Berücksichtigung der Ausgangslage der individuellen Erziehungspläne in jeder Phase überlegt werden, wie das erziehungsschwierige Kind einbezogen werden kann, was es besonders gut und gerne macht und wo es konkret handlungsorientiert und kooperativ mit Regelschülern arbeiten kann.

In der praktischen Umsetzung fiel auf, daß sich einige erziehungsschwierige Kinder an gemeinsamen, projektorientierten Aktivitäten nur ungern oder gar nicht beteiligten, da sie möglicherweise Probleme bei der Eingliederung und Akzeptanz durch ihre Mitschüler befürchteten. Diese - in der Regel sehr mißerfolgsorientierten - Kinder können nur sehr behutsam und schrittweise an Kooperationen mit Regelschülern herangeführt werden. Dabei sollte jeder Ansatz einer konstruktiven Interaktion systematisch verstärkt werden.

 
Schulsozialarbeit
 
  Im Schuljahr 96/97 wurden die vorhandenen sechs Stunden folgendermaßen verteilt:

  • 2 Stunden konzeptionelle Arbeit
  • 2 Stunden Sprechstunde für akute Probleme der Schülerschaft ( Diese Möglichkeit wurde nicht nur von der E-Schülerschaft genutzt, sondern auch von der Regelschülerschaft, die durch die Auswirkungen des GU vor völlig neuen Problemen stand).
  • 2 Stunden standen für die Betreuung der Eltern zur Verfügung.
Nach Erlaßlage ist eine Sozialkraft für den GU nicht vorgesehen, aus unserer Erfahrung aber unabdingbar.

Die Schülerschaft einer Hauptschule weist - mittlerweile allseits bekannt und anerkannt - besondere Problemkonstellationen auf, die an sich schon den Einsatz einer Sozialkraft rechtfertigen. Ein derart integrativ arbeitendes System wie GU an der Albert-Schweitzer-Hauptschule, das noch stärker als die E-Schule auf Reintegration ausgerichtet ist, braucht unumgänglich Kind-Umfeld-Förderung, die durch die Lehrkräfte nicht alleine geleistet werden kann.

So ist eine Zuweisung nach Stellenrelation von 1:20 oder 1: 25 anzustreben, wobei im Rahmen der im GU besonders notwendigen Prävention problembehaftete Regelschüler/innen in die Stellenberechnung Regel- und Sonderschülerschaft der GU - Klassen einbezogen sein müssen.

 
Arbeit mit Erziehungsberechtigten
 
  Erfahrungsgemäß sind Eltern von integrativ geförderten Kindern viel stärker zur Zusammenarbeit bereit als Eltern von Stammschülerinnen und -schülern der Sonderschule, da sie die Hoffnung haben, die Einweisung ihres Kindes in die Sonderschule abwenden zu können. Dennoch bedarf diese Einbindung hoher Beratungskompetenz, um Vorbehalte, Blockaden, Ängste und Wahrnehmungen der Eltern ernstzunehmen und die Problemlösungskompetenz der Familie aktivieren zu können. Die erziehungsberechtigten müssen als Experten für sich selbst und ihr familiäres System anerkannt werden. Lösungsvorschläge von außen werden von Familien meist so aufgenommen, daß ihre Unmöglichkeit nachgewiesen wird. Für diesen umfänglichen Arbeitskomplex fehlt derzeit die Sozialkraft. Auch Sonderschullehrkräfte können hier nur punktuell wirken. Von Lehrkräften werden derzeit folgende Formen der Arbeit in Elterngruppen durchgeführt:

  • Elternabende
  • Thematische Elternabende
  • Elternstammtisch mit GU-Lehrkräften
  • Elternstammtisch ohne GU-Lehrkräfte
  • Elternsprechtag
  • Klassenfeste mit Eltern
  • Schulfeste
  • Tage der offenen Tür.
  Die Eltern der Regelschülerschaft nehmen diese Angebote bis auf 4., 7. und 8. regelmäßig wahr, die Eltern der Sonderschülerschaft sind jedoch nur schwer zu konstruktiver Mitarbeit im schulischen Umfeld zu bewegen. Umgang mit Schule und Schulleben ist hier bisher negativ erfahren worden, Rückmeldungen der Schule waren besonders in der Grundschulzeit eher defizitorientiert.

  Es ist daher notwendig, gerade Eltern von erziehungsschwierigen Kindern einen Beratungshorizont zu eröffnen, der als Hilfe und nicht als Vorwurf der mangelnden, eigenen Erziehungskompetenz verstanden wird. Dieser Ansatz setzt eine Beratungskompetenz aller am GU beteiligten Lehrkräfte voraus, eine Fähigkeit, die in keinem Studieninhalt an pädägogischen oder heilpädagogischen Hochschulen als professionelle Schlüsselqualifikation erzieherischen Handelns verpflichtend vermittelt wird.

  Hieraus ergibt sich für GU-Lehrkräfte die dringende Notwendigkeit, Beratungskompetenz in spezifischen Fortbildungen zu erwerben. Flächendeckende und addressatengerechte Angebote gibt es derzeit jedoch nur unzureichend.
 
Zusammenfassung
 
  Das Konzept für den Gemeinsamen Unterricht der Erich Kästner-Schule (SofEz) mit der Albert-Schweitzer-Hauptschule hat sich in seiner ersten Fassung als funktionstüchtig und tragfähig erwiesen, wenn auch nicht unerwähnt bleiben darf, daß der Gemeinsame Unterricht für Regelschülerinnen und Regelschüler eine außergewöhnliche Belastung bedeutet.

  Nach unseren Erfahrungen kann die Hauptschule als angemessener Förderort für erziehungsschwierige Kinder angesehen werden - vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Schwerstbehinderte, die einen besonders hohen und personalintensiven Betreuungsbedarf haben.

  Da die Hauptschule bei der Schüler- und Elternschaft eine höhere Akzeptanz als die Sonderschule hat, kann der Gemeinsame Unterricht als eine Möglichkeit verstanden werden, Integration statt Separation zu bieten.

  Allerdings muß aus den gewonnenen Erfahrungen geschlossen werden, daß für eine erfolgreiche Dauereinrichtung des GU über das überdurchschnittliche Engagement beteiligter Lehrkräfte hinaus die rechtlichen Rahmenbedingungen analog zu den Bedingungen an Sonderschulen neu definiert werden müssen:

  > Insbesondere von den Eltern und der Schülerschaft wurde eine permanente Doppelbesetzung der GU-Klassen nachdrücklich eingefordert. Diese Doppelbesetzung soll den erhöhten Bedarf an Zuwendung der E-Schülerschaft abdecken. Dieser Bedarf ist während der gesamten Schulzeit gegeben und nicht auf die Zeit der Anwesenheit von E-Lehrkräften beschränkt. Ein Verzicht auf die Doppelbesetzung bedeutet, Zuwendung von der Regelschülerschaft abzuziehen und sie damit schlechter zu stellen als Regelschüler ohne GU. Muß eine ergänzende Doppelbesetzung aber aus der üblichen Stellenzuweisung realisiert werden, wären Schulen mit GU gegenüber Schulen ohne GU in der Ausübung ihres Lehr- und Erziehungsauftrages stark benachteiligt.

  > Die Klassenfrequenz für den Gemeinsamen Unterricht muß gesenkt werden. Sie ist für Hauptschulklassen ohne besondere Belastung ausgelegt. Zur Wahrung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit muß die höhere Belastung einer Klasse mit GU durch eine niedrigere Klassenfrequenz kompensiert werden.

  > Die Anzahl der E-Schüler je Klasse muß begrenzt werden. An Schulen für Erziehungshilfe liegt der Richtwert bei 11 Schülerinnen und Schülern bei ständiger Anwesenheit mindestens einer sonderpädagogischen Fachkraft. Wird im GU keine quantitative Begrenzung vorgenommen, so sind E-Schülerinnen und Schüler im GU gegenüber denen an Sonderschulen benachteiligt.

  > Auch im GU ist für die E-Schülerschaft eine durchgängige Betreuung durch eine(n) Sozialpädagogin/en erforderlich. Die unmittelbare Krisenintervention und insbesondere die Vermittlung zwischen Eltern der E-Schülerschaft und Eltern der Regelschülerschaft seien nur exemplarisch für jene Aufgabenfelder genannt, die von Lehrkräften während und neben dem Unterricht nur unzureichend ausgefüllt werden können. Da die meisten Gesamtschulen und Sonderschulen für Erziehungshilfe über sozialpädagogische Fachkräfte verfügen können, erscheint ein Einsatz dieser Fachkräfte im GU ebenso sinnvoll und notwendig.

  > Gemeinsamer Unterricht braucht ein besonderes Budget für Fördermaterialien, Sonderveranstaltungen etc..

  > Es muß mindestens ein Förderraum ständig zur Verfügung stehen, der nicht für andere Aufgaben - wie Förderunterricht oder Fachleistungsdifferenzierung - genutzt wird. Besser wäre je GU-Klasse ein zusätzlicher Gruppenraum.

  > Sowohl für die Lehrkräfte der Regelschule als auch für die Lehrkräfte der Sonderschule ist eine gemeinsame Fortbildung als Vorbereitung und Begleitung zwingend notwendig, da beide Pädagogengruppen für verschiedene Schulformen ausgebildet sind und mit den Erfordernissen der jeweils anderen Schule nur wenig Erfahrung haben. Darüber hinaus sind die didaktischen und methodischen Konzepte der beiden Schulformen nur marginal kongruent und schwer miteinander vereinbar.

  Somit verlangt ein effizienter GU Umsetzungsvorschläge in Form eines eigenen Konzeptes und auf ihre Aufgaben vorbereitete, zusatzqualifizierte Lehrkräfte.

 
 Verfasser:
 
Arbeitsgruppe GU an der Albert-Schweitzer-Hauptschule Lüdenscheid