Das Trainingsraumkonzept
Umgang mit Unterrichtsstörungen
an der Albert-Schweitzer-Schule Lüdenscheid




Vereinbarung der drei Grundrechte und –pflichten
von SchülerInnen und LehrerInnen in der Schule





1.     Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört
        zu lernen.


2.     Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu
        unterrichten.


3.     Jede/r muss stets die Rechte der anderen respektieren.





Klassenregeln


1.    Ich höre zu, wenn andere sprechen.

2.    Ich spreche erst, wenn ich dazu aufgefordert werde.

3.    Ich achte fremdes Eigentum.

4.    Ich bin rücksichtsvoll zu allen in der Schule
       (Ich beleidige und bedrohe niemanden und wende keine Gewalt an)

5.    Ich befolge die Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers




Ich erkenne diese Regeln an und werde sie einhalten. Wenn ich gegen die Vereinbarungen verstoße, belaste ich die Gemeinschaft, so dass ich mit Konsequenzen rechnen muss.



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                   Unterschrift