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Das Trainingsraumkonzept
Umgang mit Unterrichtsstörungen
an der Albert-Schweitzer-Schule Lüdenscheid
Vereinbarung der drei
Grundrechte und –pflichten
von SchülerInnen und LehrerInnen in der Schule
1.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das
Recht ungestört
zu lernen.
2. Jede
Lehrerin und jeder
Lehrer hat das Recht ungestört zu
unterrichten.
3.
Jede/r muss stets die Rechte
der anderen respektieren.
Klassenregeln
1.
Ich höre zu, wenn andere sprechen.
2. Ich
spreche
erst, wenn ich dazu aufgefordert werde.
3. Ich
achte
fremdes Eigentum.
4. Ich
bin
rücksichtsvoll zu allen in der Schule
(Ich beleidige und bedrohe
niemanden und wende keine Gewalt an)
5. Ich
befolge
die Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers
Ich erkenne diese Regeln an und werde sie einhalten. Wenn ich gegen die
Vereinbarungen verstoße, belaste ich die Gemeinschaft, so dass
ich mit Konsequenzen rechnen muss.
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Unterschrift
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