GU - Gemeinsamer Unterricht



Schülerinnen und Schüler der Hauptschule mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in der Regel eine Sonderschule.

Bei uns werden Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem Förderbedarf zielgleich in unseren Regelklassen mit unterrichtet.
Zielgleich bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen für die gleichen Zensuren wie ein Hauptschüler erbringen müssen.

Damit sie das schaffen können, erhalten sie sonder-pädagogische Förderung.

Kinder und Jugendliche  mit sozial-emotionalen Störungen bleiben bei uns an der Schule und werden im Gemeinsamen Unterricht betreut.

Gemeinsamer Unterricht
heißt, dass Kinder und Jugendliche, die sonderpädagogischen Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich haben, in Regelklassen unterrichtet werden.
Gemeinsamer Unterricht
heißt, dass eine Regelschullehrerin oder ein Regelschullehrer gemeinsam mit einer Sonder-schulkollegin oder einem Sonderschulkollegen in einer Klasse unterrichten.
Gemeinsamer Unterricht
heißt, dass auch die Regelschülerinnen und Schüler stärker gefördert werden.


Was versteht man unter „sozial-emotionalem Förderbedarf“?

Diese Kinder und Jugendlichen
  • haben kein positives Selbstwertgefühl.
  • können sich häufig nicht an Regeln halten.
  • sind schnell frustriert.
  • haben Schwierigkeiten, sich im Leben zurechtzufinden.

Was machen wir in diesen GU-Klassen anders?
  • In GU-Klassen sind weniger Schülerinnen und Schüler als in unseren Regelklassen.
  • Häufig ist eine Sonderschullehrkraft oder eine Regelschullehrerin als Doppelbesetzung mit im Unterricht.
  • Schwerpunkt des Lernens ist neben der Wissensvermittlung  soziales Lernen.
Besondere Förderbereiche:
  • Kompensatorischer Sport
  • Therapeutisches Reiten
  • Wahrnehmungsschulung im Klassenverband
  • Individuelle Förderung mit Hilfe von Förderpläne



 Ansprechpartner

Frau Schröder (Koordinatorin und Moderatorin des Märkischen Kreises für den Gemeinsamen Unterricht in der Sek.I)