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GU - Gemeinsamer Unterricht
Schülerinnen und Schüler der Hauptschule mit
sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in der Regel eine
Sonderschule.
Bei uns werden Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalem
Förderbedarf zielgleich in unseren Regelklassen mit unterrichtet.
Zielgleich bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen für die
gleichen Zensuren wie ein Hauptschüler erbringen müssen.
Damit sie das schaffen können, erhalten sie
sonder-pädagogische Förderung.
Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalen
Störungen bleiben bei uns an der Schule und werden im Gemeinsamen
Unterricht betreut.
Gemeinsamer Unterricht
- heißt, dass Kinder und Jugendliche, die
sonderpädagogischen Förderbedarf im sozial-emotionalen
Bereich haben, in Regelklassen unterrichtet werden.
Gemeinsamer Unterricht
- heißt, dass eine Regelschullehrerin oder ein
Regelschullehrer gemeinsam mit einer Sonder-schulkollegin oder einem
Sonderschulkollegen in einer Klasse unterrichten.
Gemeinsamer Unterricht
- heißt, dass auch die Regelschülerinnen und
Schüler stärker gefördert werden.
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Was
versteht man unter „sozial-emotionalem Förderbedarf“?
Diese
Kinder und Jugendlichen
- haben kein positives Selbstwertgefühl.
- können sich häufig nicht an Regeln halten.
- sind schnell frustriert.
- haben Schwierigkeiten, sich im Leben zurechtzufinden.
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Was machen wir in diesen GU-Klassen anders?
- In GU-Klassen sind weniger Schülerinnen und
Schüler als in unseren Regelklassen.
- Häufig ist eine Sonderschullehrkraft oder eine
Regelschullehrerin als Doppelbesetzung mit im Unterricht.
- Schwerpunkt des Lernens ist neben der
Wissensvermittlung soziales Lernen.
Besondere
Förderbereiche:
- Kompensatorischer Sport
- Therapeutisches Reiten
- Wahrnehmungsschulung im Klassenverband
- Individuelle Förderung mit Hilfe von
Förderpläne
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Ansprechpartner
Frau Schröder (Koordinatorin und Moderatorin des Märkischen
Kreises für den Gemeinsamen Unterricht in der Sek.I)
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